Ihr intelligentes Messsystem
Mit einem intelligenten Messsystem werden Ihre Stromdaten sicher per Fernkommunikation übertragen und Ihnen anschaulich zur Verfügung gestellt. Ihr intelligentes Messsystem besteht aus zwei Komponenten – der modernen Messeinrichtung (Stromzähler) und dem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationsmodul).
Die genaue Anordnung der Geräte sowie die im Detail verbaute Messtechnik sind von Ihren örtlichen Gegebenheiten abhängig. Das intelligente Messsystem sendet gemäß vereinbartem Tarif Ihren Zählerstand an die nach Messstellenbetriebsgesetz berechtigten Stellen wie Ihrem Energielieferanten.
Smart-Meter-Gateway – Wie funktioniert´s?
Fragen und Antworten
Intelligente Messsysteme
Was ist ein intelligentes Messsystem?
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) sowie einer Kommunikationseinheit (dem „Smart-Meter-Gateway“).
Wie unterscheiden sich intelligente Messsysteme von modernen Messeinrichtungen?
Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und in die Systeme bspw. zum Zweck der Abrechnung oder zur Bilanzierung zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung. Eine moderne Messeinrichtung allein kommuniziert weder drahtlos noch drahtgebunden und ist zu keinem Zeitpunkt mit dem Internet verbunden.
Welche Vorteile haben Sie von der Installation eines intelligentes Messsystems?
Mit dem intelligenten Messsystem erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Dieser ermöglicht Ihnen, Ihr Verbrauchsverhalten zu visualisieren (durch den Einblick auf den aktuellen Zählerstand, tages-, wochen-, monats- und jahresgenauen gespeicherten Wert für die letzten 24 Monaten). Sie können sich Ihre Energiedaten im Verbrauchsinformationssystem (VDIS) anzeigen lassen, um Ihre Energieeffizienz zu steigern.
Wer bekommt ein intelligentes Messsystem und ist dies verpflichtend?
Das Messstellenbetriebsgesetz regelt, wer zukünftig ein intelligentes Messsystem erhält. Hierfür werden sogenannte Pflichteinbaufälle in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch oder der installierten Leistung bei Erzeugungsanlagen (EEG- und KWKG-Anlagen) definiert. Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh und Anlagenbetreiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer installierten Leistung über 7 kW oder einer Regelung nach §14a EnWG werden mit einem intelligenten Messsystem verpflichtend ausgestattet. Darüber hinaus ist der Messstellenbetreiber berechtigt, weitere Messstellen mit intelligenten Messsystemen auszurüsten.
Muss ich dafür einen Vertrag unterschreiben?
Besteht kein Messstellenvertrag mit dem Lieferanten, kommt der Messstellenvertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (DIGImeto) und dem Anschlussnutzer durch die Entnahme von Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung zustande (MsbG §9 Abs.3).
Einer Unterschrift bedarf es dazu nicht, denn der Messstellenvertrag gilt automatisch ohne Unterschrift.
Werden meine Daten visualisiert? Wie erfolgt die Visualisierung?
Die Daten können auf Anfrage in einem Onlineportal visualisiert werden. Die Visualisierung ist in einem Internetbrowser ohne zusätzliche App möglich. Für den Erhalt der Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an den Kundenservice DIGImeto mit folgenden Angaben: Name, E-Mail-Adresse, Zähler- und SMGw-Nummer. Im Anschluss erfolgt die Anmeldung über den Webbrowser im VDIS mit den erhaltenen Zugangsdaten.
Alternativ können die Daten per TRUDI-Software mit Ihrem Laptop direkt am Smart-Meter-Gateway ausgelesen werden. Wenden Sie sich dazu bitte an den Kundenservice DIGImeto mit Angabe Ihrer Zähler- und SMGw-Nummer. Die erforderlichen Zugangsdaten werden Ihnen im Nachgang postalisch zugesandt. Die Trudi-Software ist kostenfrei und steht auf der Seite der PTB zum Download zur Verfügung.
Einbau intelligenter Messsysteme
Wer ist für den Einbau intelligenter Messsysteme zuständig?
Für den Einbau ist grundsätzlich der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, die DIGImeto GmbH & Co. KG, zuständig. Bitte beachten Sie: Ihr Messstellenbetreiber hat dafür ein gesetzlich verankertes Zutrittsrecht. Das heißt, Sie müssen ihm bzw. seinem Beauftragten freien Zugang zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumlichkeiten gestatten und dafür sorgen, dass die Messstelle erreichbar ist.
Wie werden Sie über den Einbau intelligenter Messsysteme informiert?
Sie erhalten zwei Schreiben. Im ersten Schreiben wird der Einbau eines intelligenten Messsystems angekündigt. Diese Mitteilung geht Ihnen mindestens drei Monate vor dem Einbau zu. Im zweiten Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, wann genau (Datum und Uhrzeit) und von welcher Elektrofirma der Einbau erfolgen wird. Sie bekommen diese Mitteilung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin von DIGImeto GmbH & Co. KG.
Was passiert, wenn Sie nicht erreichbar sind?
Sie erhalten zwei Wochen vor dem Umrüstungstermin ein genaues Datum mit Uhrzeit. Falls Sie diesen nicht einhalten können, wird ein anderer Termin mit Ihnen abgestimmt.
Müssen Sie beim Einbau selbst anwesend sein?
Sofern der freie Zugang zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist, ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich.
Welche Kosten fallen für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau eines intelligenten Messsystems an?
Die Preise für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau einer intelligenten Messeinrichtung entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Der Gesetzgeber hat diese Preisobergrenzen für den grundzuständigen Messstellenbetreiber festgelegt.
Ist für den Einbau eines intelligenten Messsystems ein erneuter Zählerwechsel notwendig?
Im Rahmen der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen kann es vorkommen, dass bereits verbaute Geräte aus regulatorischen oder technologischen Gründen erneut getauscht werden müssen.
Datensicherheit
Wie werden die Daten übertragen?
Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung. Die Wahl der WAN-Verbindung obliegt dem zuständigen Messstellenbetreiber. Auf Grund unserer bisherigen Erfahrungen verwenden wir fast ausschließlich LTE-Roaming-SIM-Karten.
Falls bei einer Messstelle kein ausreichender Funkempfang vorliegt, weichen wir gegebenenfalls auf drahtgebundene Kommunikation aus. Hierbei nutzen wir jedoch keine kundeneigene Kommunikation (FritzBox o.ä.).
Wie häufig werden Zählerstände versendet?
Ihrem Energielieferanten werden die Zählerstände durch die Digimeto monatlich zur Verfügung gestellt.
Wie wird Datenschutz und Datensicherheit sichergestellt?
Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich.
Diese wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen- Bundesanstalt (PTB) erarbeitet. Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI veröffentlicht.
Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme ausgezeichnet, welche die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.
Teil 3 des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt abschließend, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf stets der Zustimmung des Verbrauchers.
Weitere Informationen
- Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (www.bundesnetzagentur.de)
- Intelligente Messsysteme für die Energiewende (www.bmwk.de)
- Energiewende direkt - Sonderausgabe Smart Meter (PDF auf www.bmwk.de)
- Smart Meter Gateway - Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewirtschaft (www.bsi.bund.de)