Ihre Steuerungseinrichtung

Kunden mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung oder einer PV-Anlage erhalten zusätzlich zum intelligenten Messsysteme eine Steuerungsrichtung, auch Steuerbox genannt.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Im Zuge der Energiewende wird in den kommenden Jahren eine große Anzahl an sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) wie Wallboxen, Stromspeicher, Klimaanalagen und Wärmepumpen installiert und in Betrieb genommen. Damit das Stromnetz durch die leistungsstarken Geräte nicht überlastet wird, können die Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte zeitweise dimmen. Die Steuerung der Geräte durch den Netzbetreiber findet nur dann statt, wenn sie zur Gewährleistung der Stabilität des Stromnetzes unbedingt notwendig ist.

Keine Sorge: Ein Grundbezug an Strom ist dauerhaft gewährleistet, sodass die sVE weiter betrieben werden können. Auch der reguläre Haushaltsstrom ist nicht von den Regelungen betroffen.

Im Gegenzug für die mögliche Steuerung der Geräte muss der Netzbetreiber den Anschluss und die Nutzung von sVE ermöglichen. Eine Ablehnung des Anschlusses von sVE an das Stromnetz aufgrund einer möglichen Netzüberlastung ist nicht zulässig. Weiterhin profitieren Sie als Verbraucher durch die Möglichkeit der Leistungsreduzierung von geringeren Netzentgelten.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für die Integration der sVE in das Stromnetz, die Steuerung der Geräte und die reduzierten Netzentgelte neue Regelungen. 

§ 14a EnWG gilt

Die folgenden Geräte mit einer Netzanschlussleistung über 4,2 kW * im Niederspannungsnetz gelten nach § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen:

  • private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (z. B. Wallboxen)
  • Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen)
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)

* Bei einem Zusammenschluss von mehreren Wärmepumpen oder Klimaanlagen, sogenannten Kaskadenschaltungen, werden die Netzanschlussleistungen summiert. Wenn die Summenleistung größer als 4,2 kW ist, wird die jeweilige Gruppe der Wärmepumpen bzw. die Gruppe der Klimaanlagen als eine sVE gesehen.

§ 14a EnWG gilt nicht

Folgende Einsatzfälle sind nicht von den Regelungen betroffen:

  • private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge von Institutionen mit Sonderrechten (§ 35 Abs. 1 und 5a StVO)
  • Wärmepumpen und Klimaanlagen, die für gewerbliche betriebsnotwendige Zwecke oder in der kritischen Infrastruktur eingesetzt werden
  • Anlagen mit einer Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2026, welche nachweislich technisch nicht gesteuert werden können und deren Steuerungsfähigkeit auch nicht mit vertretbarem technischen Aufwand hergestellt werden kann

Steuerbare Anlagen nach § 9 EEG

Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien steigen die Anforderungen an die Stabilität der Stromnetze. Daher sieht § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, dass bestimmte Stromerzeugungsanlagen technisch steuerbar sein müssen. Dazu zählen insbesondere Photovoltaik-, Windkraft-, Biomasse- und KWK-Anlagen.

Als Messstellenbetreiber schaffen wir die technische Grundlage für diese Steuerbarkeit. Hierfür werden ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway) und - sofern erforderlich - eine Steuerungseinrichtung installiert. Dadurch können berechtigte Marktteilnehmer, insbesondere Netzbetreiber, die Einspeisung der Anlage überwachen und bei Bedarf netzdienlich anpassen.

Die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen dient der sicheren Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz. Bei hoher Einspeisung oder Netzengpässen kann die Einspeiseleistung zeitweise reduziert werden, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

Ihr intelligentes Messsystem mit einer Steuerungseinrichtung

Ihr intelligentes Messsystem besteht aus zwei Komponenten: der modernen Messeinrichtung (Stromzähler) und dem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationsmodul). Mit einem intelligenten Messsystem werden Ihre Stromdaten sicher per Fernkommunikation übertragen und Ihnen anschaulich zur Verfügung gestellt.
 

In Kombination mit einer Steuerungseinrichtung (Steuerbox) können zudem steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen sicher und intelligent in das Energiesystem eingebunden sowie netzdienlich gesteuert werden.

Kontaktbasierte Steuerung

Bei der kontaktbasierten Steuerung gibt die von uns installierte Steuerbox ein Schaltsignal über einen potenzialfreien Kontakt aus. Dieses Signal wird an einer dafür vorgesehenen Klemme im Zählerschrank bereitgestellt.

  • Die Anbindung Ihrer Anlage an dieses Schaltsignal erfolgt bauseits.
  • Bei Bedarf kann das Signal durch zusätzliche Relais auf mehrere Anlagen oder Geräte erweitert werden.
  • Auch eine technische Anpassung des Schaltsignals an die Anforderungen Ihrer Anlage ist möglich.

Digitale Steuerung mit EEBUS-Protokoll

Bei der Steuerung über EEBUS werden aus der Steuerungseinrichtung normierte Steuerungsbefehle im EEBUS-Protokoll, welches auf der TCP/IP-Technologie basiert, ausgegeben. Die Übergabe dieser Befehle erfolgt über eine RJ45-Buchse im anlagenseitigen Anschlussraum.

Wenn Ihre Anlage über EEBUS gesteuert wird, brauchen wir vor dem Installationstermin der Steuerbox den SKI (Subject Key Identifier) Ihres Energiemanagementsystems. Diese Kennung wird in der Regel bei der ersten Inbetriebnahme erzeugt und ist meist als QR-Code auf der Anlage zu finden. Bitte senden Sie uns den SKI per E-Mail an kundenservice@digimeto.de, damit wir die Einrichtung der Steuerungseinrichtung vorbereiten können. Falls Ihnen der SKI nicht vorliegt, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur oder den Hersteller Ihres Energiemanagementsystems.

Information zur Montage der Steuerbox

Nachstehend erhalten Sie wichtige Hinweise zur Vorbereitung Ihrer Kundenanlage für die Ausstattung Ihrer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerbox.

Muss ich als Anlagenbetreiber meinen Zählerschrank vorbereiten?

Damit wir als ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber die Montage des intelligenten Messsystems und der Steuerbox in Ihrem Zählerschrank durchführen können, ist durch Sie sicherzustellen, dass:

Platz im Zählerschrank vorhanden ist, für die Montage von

  • Zähler
  • Smart-Meter-Gateway (SMGW)
  • Steuerbox

Technische Vorbereitung

  • Bitte lassen Sie die erforderliche Schnittstelle im Zählerschrank sowie die notwendige Verdrahtung vorbereiten. Die Verbindung zwischen Steuerbox und Ihrer steuerbaren Anlage bzw. Ihrem Energiemanagementsystem muss bauseits hergestellt werden.
  • Erforderliche Leitungen und Kommunikationswege sind durch Sie bereitzustellen.
  • Die technische Steuerbarkeit Ihrer Anlage muss dauerhaft gewährleistet sein. 

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Elektroinstallateur in Verbindung, um erforderliche Vorbereitungen an Ihrer technischen Anlage durchführen zu lassen. Vielen Dank! Die technischen Mindestanforderungen werden vom Netzbetreiber veröffentlicht.

Fragen und Antworten

Steuerungseinrichtung

Was ist eine Steuerungseinrichtung?

Eine Steuerungseinrichtung (Steuerbox) ist eine digitale Komponente, die zusammen mit einem intelligenten Messsystem eingesetzt wird. Sie ermöglicht die sichere Übertragung von Steuersignalen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen bzw. Erzeugungsanlagen. Ob der Einbau einer Steuerbox erforderlich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie der Art und Leistung Ihrer Anlage.

Welche Vorteile haben Sie von der Installation einer Steuerungseinrichtung?

Die Steuerungseinrichtung macht Ihre Energieanlage zukunftssicher, unterstützt die Netzstabilität und ermöglicht die intelligente Steuerung von steuerbaren Verbrauchsgeräten nach § 14a EnWG sowie Erzeugungsanlagen nach § 9 EEG.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sind leistungsstarke elektrische Anlagen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher oder Klimaanlagen. Sie können bei Bedarf netzdienlich gesteuert werden, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Als Ausgleich profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten Ihres Netzbetreibers.

Was bedeutet § 9 EEG?

Anlagen nach § 9 EEG sind Erzeugungsanlagen, beispielsweise Photovoltaikanlagen. Diese müssen unter bestimmten Voraussetzungen technisch steuerbar sein, damit der Netzbetreiber bei Bedarf auf die Einspeiseleistung zugreifen kann. Die Steuerung erfolgt über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerungseinrichtung (Steuerbox).

Welche Vorteile bringen Ihnen § 14a EnWG und § 9 EEG?

  • § 14a EnWG ermöglicht den netzdienlichen Betrieb steuerbarer Geräte (z.B. Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen) und bietet Ihnen in der Regel reduzierte Netzentgelte durch Ihren Netzbetreiber.
  • § 9 EEG stellt sicher, dass Erzeugungsanlagen (z.B. PV-Anlagen) steuerbar sind, wodurch eine stabile und sichere Einspeisung gewährleistet wird.

Einbau einer Steuerungseinrichtung (Steuerbox)

Wer ist für den Einbau einer Steuerbox zuständig?

Für den Einbau ist grundsätzlich der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, die DIGImeto GmbH & Co. KG, zuständig. Bitte beachten Sie: Ihr Messstellenbetreiber hat dafür ein gesetzlich verankertes Zutrittsrecht. Das heißt, Sie müssen ihm beziehungsweise seinem Beauftragten freien Zugang zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumlichkeiten gestatten und dafür sorgen, dass die Messstelle erreichbar ist.

Wie werden Sie über den Einbau intelligenter Messsysteme informiert?

Sie erhalten zwei Schreiben. Im ersten Schreiben wird der Einbau eines intelligenten Messsystems mit einer Steuerbox angekündigt. Diese Mitteilung geht Ihnen mindestens drei Monate vor dem Einbau zu. Im zweiten Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, wann genau (Datum und Uhrzeit) und von welcher Elektrofirma der Einbau erfolgen wird. Sie bekommen diese Mitteilung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin von DIGImeto GmbH & Co. KG.

Was passiert, wenn Sie nicht erreichbar sind?

Sie erhalten zwei Wochen vor dem Umrüstungstermin ein genaues Datum mit Uhrzeit. Falls Sie diesen nicht einhalten können, wird ein anderer Termin mit Ihnen abgestimmt.

Müssen Sie beim Einbau selbst anwesend sein?

Sofern der freie Zugang zum Zählerschrank beziehungsweise zum Zählerplatz gewährleistet ist, ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich.

Welche Kosten fallen für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau einer Steuerungseinrichtung an?

Die Preise für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau einer Steuerungseinrichtung entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Der Gesetzgeber hat diese Preisobergrenzen für den grundzuständigen Messstellenbetreiber festgelegt.

Ist für den Einbau einer Steuerungseinrichtung ein erneuter Zählerwechsel notwendig?

Im Rahmen der Ausstattung von Messstellen mit einer Steuerbox kann es vorkommen, dass bereits verbaute Geräte aus regulatorischen oder technologischen Gründen erneut getauscht werden müssen.

Wo wird die Steuerungseinrichtung installiert?

In der Regel erfolgt die Installation im Zählerschrank in unmittelbarer Nähe zum intelligenten Messsystem.

Wie lange dauert der Einbau?

Der Einbau dauert üblicherweise zwischen 30 und 90 Minuten, abhängig von den Gegebenheiten vor Ort.

Zum regulatorischen Hintergrund

Der Ausbau von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen soll schneller und sicherer möglich werden. Dafür hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 27.11.2023 bundeseinheitliche Regelungen getroffen. Grundlage ist dafür der § 14a EnWG.

Nach diesen Regelungen sind Verteilnetzbetreiber sowie Lieferanten, Endverbraucher und Anschlussnehmende verpflichtet, Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung abzuschließen. Diese Vereinbarungen können sich entweder auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen oder auf Netzanschlüsse mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen beziehen.

Durch diese Vereinbarung erhält der Netzbetreiber die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorübergehend in ihrer Leistungsentnahme zu dimmen – 4,2 kW bleiben immer mindestens. Dies ist aber nur zulässig, wenn ein Engpass im Stromnetz droht. Außerdem beschränken sich diese Maßnahmen nur auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen im betroffenen Netzabschnitt. Sonstige sich im Haushalt befindende Geräte dürfen nicht gedimmt werden.

Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Netzbetreiber im Gegenzug, die Anlage der Anschlussnehmer und -nehmerinnen kurzfristig im Netz anzuschließen. Die Ablehnung einer Netzanschlussanfrage aufgrund mangelnder Kapazität im Stromnetz ist nicht gestattet.

Die Vereinbarung mit Ihrem Verteilnetzbetreiber kommt zustande, wenn Sie Ihren ausgefüllten Antrag auf Gewährung eines reduzierten Netzentgelts für den Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG an Ihren Verteilnetzbetreiber senden und dieser Ihren Antrag bestätigt.
Alle wichtigen Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Ergänzender Inhalt
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